Newsletter 160 vom 17. Dezember 2010 Neue FINMA-Geldwäschereiverordnung tritt per 1.1.2011 in Kraft
Neue FINMA-Geldwäschereiverordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft
Die FINMA vereinheitlicht die drei bisherigen Geldwäschereiverordnungen und führt diese in einer einzigen Verordnung zusammen. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie richtet sich an alle Finanzintermediäre, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind und legt fest, wie die Finanzintermediäre die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen. Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen sind Übergangsfristen vorgesehen.
Im Geldwäschereigesetz werden die Pflichten der Finanzintermediäre zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dargelegt. Diese gesetzliche Grundlage wird bis Ende diesen Jahres in drei Verordnungen der FINMA näher definiert, die von den jeweiligen Vorgängerorganisationen der FINMA – Eidgenössische Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei – ausgearbeitet wurden.
Diese drei Verordnungen wurden nun in eine vereinheitlichte "Geldwäschereiverordnung-FINMA" zusammengeführt. Die vereinheitlichte Verordnung stellt in erster Linie eine technische Zusammenführung dar: Etliche Normen der Vorgängerverordnungen wurden unverändert in die neue Verordnung übernommen. Darüber hinaus wurden wo möglich Vereinfachungen im Verordnungstext vorgenommen und Änderungen dort angebracht, wo ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen zwischen den Aufsichtsbereichen bestanden. Echte materielle Neuerungen, wie der Verzicht auf Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei Vermögenswerten von geringem Wert, die Bestimmungen betreffend der Delegation bzw. den Beizug Dritter oder die Bestimmung zu den Korrespondenzbankbeziehungen, sind die Ausnahme.
Entsprechend brachte die im Sommer 2010 gestartete Anhörung zum Verordnungsentwurf grundsätzlich positive Reaktionen. Zu einigen Punkten, wie z. B. zur Struktur, zu verschiedenen Schwellenwerten, zur globalen Überwachung der Rechts- und Reputationsrisiken sowie zur Bekanntgabe der Praxis, wurden von den Anhörungsteilnehmern Vorschläge eingebracht. Diese führten zu diversen Anpassungen im Verordnungstext. Die Reaktionen auf die Anhörung sind im Einzelnen im Anhörungsbericht aufgeführt. Darin findet sich auch eine Konkordanztabelle, um die Ursprünge der neuen Bestimmungen zurückverfolgen zu können.
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