FINMA-Positionspapier zu den Risiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft - In ihrem Positionspapier illustriert die FINMA die gestiegenen Risiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft. Sie fordert die Beaufsichtigten auf, das ausländische Aufsichtsrecht zu befolgen und für jeden Zielmarkt ein konformes Dienstleistungsmodell festzulegen. Im Rahmen der laufenden Aufsicht wird die FINMA künftig vermehrt prüfen, ob die Beaufsichtigten die ihrem grenzüberschreitenden Geschäft inhärenten Risiken kennen und diesen mit geeigneten Massnahmen begegnen. Die im Papier dargelegten Erwartungen der FINMA werden sich auch in ihrer künftigen Enforcement-Praxis niederschlagen. - Die Rechts- und Reputationsrisiken, die dem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft zugrunde liegen, haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Das Geschäftsmodell vieler Vermögensverwaltungsbanken ist traditionell stark auf grenzüberschreitende Dienstleitungen für im Ausland wohnhafte Privatkunden ausgerichtet. Auch die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend Geschäfte mit grenzüberschreitenden Elementen entwickelt. Gleichzeitig haben die mit dem Cross-border-Geschäft verbundenen Rechts- und Reputationsrisiken deutlich zugenommen. Einige prominente Fälle in den vergangenen Jahren belegen dies deutlich. - Erwartungen der FINMA - Aus Sicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ist es angesichts dieser Entwicklungen unerlässlich, dass die Beaufsichtigten ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft einer vertieften Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Risiken unterziehen. Weiter sind geeignete Massnahmen zur Risikoeliminierung oder -minimierung zu treffen. Als Aufsichtsbehörde erwartet die FINMA, dass insbesondere das ausländische Aufsichtsrecht befolgt und für jeden Zielmarkt ein konformes Dienstleistungsmodell definiert wird. - Das Finanzmarktaufsichtsgesetz statuiert zwar keine Pflicht der Beaufsichtigten zur Einhaltung ausländischen Rechts. Verstösse gegen ausländische Vorschriften können aber nach den einzelnen Aufsichtsgesetzen dennoch relevant sein. So kann die Verletzung ausländischer Bestimmungen gegen das Erfordernis der Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit verstossen. Überdies verlangen die aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften, dass alle Risiken, einschliesslich Rechts- und Reputationsrisiken, angemessen erfasst, begrenzt und überwacht werden und ein wirksames internes Kontrollsystem errichtet wird. Dies schliesst selbstverständlich auch das Cross-border-Geschäft ein. - Die FINMA wird künftig vermehrt in der laufenden Aufsicht prüfen, wie die Beaufsichtigten den Risiken in ihrem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft begegnen. Die genannten Erwartungen der FINMA werden sich auch in ihrer künftigen Enforcement-Praxis niederschlagen. - Vielfältige Risikoquellen auf verschiedenen Ebenen - Die Ursachen der Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft sind vielfältig. Sie liegen häufig im ausländischen Aufsichtsrecht. Missachtungen in diesem Bereich können zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen ausländischer Behörden führen. Zusätzlich kann die Verletzung solcher regulatorischer Normen auch strafrechtliche Konsequenzen haben und eine zivilrechtliche Haftung des Instituts auslösen, indem der Kunde mit dem Finanzinstitut abgeschlossene Verträge anfechten oder auflösen kann. Eine weitere Risikoquelle ist das Gebiet des Steuerrechts. Hier besteht namentlich das Risiko, dass Finanzintermediäre oder deren Angestellte nach ausländischem Recht zu strafbaren Teilnehmern an Steuerdelikten ausländischer Kunden werden. Je nach Rechtsordnung ist dabei sogar ein Verhalten strafbar, das ausschliesslich oder überwiegend ausserhalb dieses Landes, also z. B. auf Schweizer Territorium, stattgefunden hat. Weitere Rechts- und Reputationsrisiken ergeben sich für grenzüberschreitend tätige Institute zudem aus dem ausländischen Geldwäschereirecht, aus zivil-, kollisions- und prozessrechtlichen Normen sowie aus dem übrigen Wirtschaftsrecht. - Kontakt - Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch