Newsletter 151 - Risiken bei Geschäftsbeziehungen mit Iran - Am 9. Juni 2010 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) mit der Resolution 1929 die Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran verschärft. Einerseits wurden die bestehenden Sanktionen auf weitere sanktionierte Personen, Organisationen und Unternehmen ausgedehnt. Andererseits wurde der Handel mit gewissen Gütern und die Erbringung von gewissen Dienstleistungen weiter eingeschränkt. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Iran wurde am 18. August 2010 an die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen der Resolution angepasst. - Infolge der UNO-Resolution 1929 haben auch die EU und die USA ihre Sanktionen gegenüber dem iranischen Regime verschärft. Beide sind in der Ausgestaltung der neuen Sanktionen weit über die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen der UNO-Resolution hinausgegangen. Damit werden auch für im Finanzmarkt tätige Unternehmen in der Schweiz die Rechts- und Reputationsrisiken erhöht.