Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat am 19. Juli 2010 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (SR 946.203) geändert. Ein Eintrag einer natürlichen Person sowie eine juristische Person wurden gelöscht. Diese Anpassung steht im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und tritt am 27. Juli 2010 in Kraft. Der Verordnungsanhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.