Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber Somalia - Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 07.05.2010 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) angepasst. Die Namen von 8 natürlichen Personen und einer Unternehmung wurden aufgenommen. Die Anpassung tritt am 13.05.2010 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar. - Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.