Aktualisierung der Wegleitung für Änderungen des Fondsvertrags von schweizerischen Anlagefonds - Änderungen von Fondsverträgen schweizerischer vertraglicher Anlagefonds bedürfen der Genehmigung der FINMA. Bislang prüfte die FINMA auf Antrag der betroffenen Fondsleitung den Publikationsentwurf und die beabsichtigten Fondsvertragsänderungen vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren. Eine Pflicht für diese Vorprüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen. - Um die Genehmigungsverfahren zielgerichtet zu straffen, kann die Fondsleitung neu ohne Vorprüfung die beabsichtigten Fondsvertragsänderungen in eigener Verantwortung publizieren und nach erfolgter Publikation der FINMA mit formellem Gesuch (inkl. Nachweis der Publikation) zur Genehmigung vorlegen. - Die aktualisierte Wegleitung enthält dementsprechend keinen Hinweis mehr auf die Möglichkeit einer Vorprüfung. - Weiter werden die Anforderungen an die erforderlichen Beilagen dahingehend vereinfacht, dass neu eine Kopie der rechtsgültig unterzeichneten Vertretungsvollmacht (bisher Original) genügt, falls das Gesuch durch einen Rechtsvertreter gestellt wird.