Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber Simbabwe - Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 23. Februar 2010 den Anhang 2 zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2) angepasst. Die Namen von 6 natürlichen Personen und 9 Unternehmungen wurden gestrichen. Die Anpassung tritt am 26. Februar 2010 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.