Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
07. März 2025 Internationale Sanktion
Aktualisierte Sanktionsmeldung: Syrien
Der Bundesrat hat am 7. März 2025 bestimmte Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien aufgehoben. Der Bundesrat hat dafür die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) geändert.
Der Bundesrat hob die Massnahmen gegenüber dem syrischen Energie- und Transportsektor auf. Auch bestimmte Finanzdienstleistungen und Bankbeziehungen werden wieder erlaubt. Mit diesen Änderungen schliesst sich der Bundesrat dem Entschluss der EU vom 24. Februar 2025 an, mit welchem diese ihre Sanktionen gleichermassen lockerte. Die übrigen Bestimmungen der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien, inklusive weiterer Finanz- und Gütersanktionen, sind von diesem Beschluss nicht betroffen. Zudem werden durch die vorgenommenen Lockerungen keine gesperrten Gelder freigegeben. Der Entschluss tritt am 7. März 2025 um 18 Uhr in Kraft.
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