Unter anderem hat der Bundesrat Sanktionsmassnahmen im Güter- und Finanzbereich beschlossen.
Massnahmen im Güterbereich: Durch den vorliegenden Beschluss werden insb. die Exportbeschränkungen für Güter zur Stärkung der Industrie sowie für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands weiter verschärft.
Massnahmen im Finanzbereich: Die Sanktionsmassnahmen im Finanzbereich werden ebenfalls verschärft, indem Banken verboten wird, bestimmte spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr (Alternativen zu SWIFT) zu verwenden. Der Bundesrat hat zudem verschiedene Rechtsgrundlagen für Transaktionsverbote geschaffen. Eine davon betrifft Einrichtungen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten und Transaktionen zur Unterstützung der russischen Rüstungsindustrie ermöglichen. Diese Sanktionsmassnahmen haben zum Ziel, Russlands Geldflüsse zur Finanzierung seiner Rüstungsmaschinerie zu kappen.
Die Anpassungen treten am 17. Oktober 2024 in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.