Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FATF neben Iran und Nordkorea auch Myanmar auf der Hochrisiko-Länderliste führt. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Die Anwendung erhöhter Sorgfaltspflichten gegenüber diesen Ländern äussert sich darin, dass Geschäftsbeziehungen mit Personen, die in einem solchen Land ansässig sind, in jedem Fall als Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko (vgl. Art. 58 SRO-Reglement vom 30. Januar 2023) und Transaktionen aus einem oder in eines dieser Länder als Transaktionen mit erhöhtem Risiko (vgl. Art. 59 SRO-Reglement vom 30. Januar 2023) gelten. Solche Geschäftsbeziehungen und Transaktionen bedürfen zusätzlichen Abklärungen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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