Revision der Geldwäschereigesetzgebung und Teilrevision Insider-Strafnorm
Massgeschneiderte Revision der Geldwäschereigesetzgebung und rasche Teilrevision der Insider-Strafnorm Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen in der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung festgelegt. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Mitte 2007 eine Botschaft zu unterbreiten. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage soll die Botschaft auf wesentliche Punkte beschränkt werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, die Teilrevision der Insider-Strafnorm aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2006 eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Ziel der GAFI-Vorlage ist die massgeschneiderte Anpassung der schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung an neue Herausforderungen in der internationalen Finanzkriminalität. Gleichzeitig sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst gering gehalten werden. Mit der Vorlage soll auch die Konformität der schweizerischen Gesetzgebung mit den einschlägigen internationalen Standards erhöht werden. Der Entscheid unterstreicht die Bedeutung, die der Bundesrat einem griffigen und wirtschaftsverträglichen Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung beimisst. Zudem hat der Bundesrat heute einen Bericht an das Parlament verabschiedet, der die Umsetzung der wichtigsten GAFI-Empfehlungen in anderen Ländern aufzeigt und die wirtschaftlichen Folgen der Umsetzung in der Schweiz beleuchtet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz im Vergleich zum Ausland insgesamt über ein gutes Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verfügt. Kontrollstelle