Wichtige Mitteilung der FINMA an die Vermögensverwalter und Trustees
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Auftrag der FINMA leiten wir Ihnen folgende Information weiter:
Diejenigen Vermögensverwalter und Trustees, welche noch kein Anschlussgesuch bei einer Aufsichtsorganisation (AO) bzw. kein Bewilligungsgesuch bei der FINMA eingereicht haben, werden aufgefordert, der FINMA bis 31. Dezember 2022 mitzuteilen, ob noch beabsichtigt wird, ein Bewilligungsgesuch nach FINIG bei einer AO bzw. der FINMA einzureichen oder nicht.
Die entsprechende Mitteilung hat bis 31. Dezember 2022 via E-Mail an assetmanagement@finma.ch zu erfolgen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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