Sehr geehrte Damen und Herren
Die SRO VQF digitalisiert laufend ihre Prozesse. Der nächste Meilenstein führt für Sie als Mitglied zu einer Vereinfachung im Rahmen der Kommunikation mit der SRO VQF. Gerne fassen wir die wichtigsten Punkte wie folgt zusammen:
- Künftig kann das Mitglied der SRO VQF die erforderlichen Dokumente elektronisch via E-Mail zustellen. Die Zustellung per Post ist nur noch in bezeichneten Ausnahmefällen notwendig.
- Die SRO VQF hat in ihren Wegleitungen zu Aufnahmegesuchen und Mutationen im Detail definiert, welche Dokumente in welcher Form eingereicht werden können (vgl. hierzu unsere Webseite https://www.vqf.ch/de/vqf-downloads).
- Das Mitglied bewahrt die Originale der eingereichten Dokumente bei sich auf, soweit gemäss Wegleitungen Originale notwendig sind.
- Die offiziellen Schreiben der SRO VQF werden dem Mitglied bis auf weiteres weiterhin per Post zugestellt. Eine Zustellung via E-Mail ist nach Ermessen der SRO VQF aber ebenfalls möglich.
Weitergehende Informationen finden Sie in der beigelegten Zustimmungserklärung zur elektronischen Dossierführung.
Wir bitten Sie, uns dieses Dokument innerhalb von 2 Wochen seit Erhalt rechtsgültig unterzeichnet zurückzuschicken (im Original handschriftlich unterzeichnet per Post oder im Fall einer qualifizierten elektronischen Unterzeichnung (siehe die Definition in der Zustimmungserklärung) per E-Mail an info@vqf.ch).
Elektronische Dokumente können durch den VQF erst akzeptiert werden, wenn die rechtsgültig unterzeichnete Zustimmungserklärung bei uns vorliegt.
Wir danken Ihnen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VQF
Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
Georg Koromzay Sandra Bieri
Geschäftsführer Leiterin Finanzen & Administration