Am 8. Juli 2009 ist das neue SRO-Reglement des VQF in Kraft getreten. Da teilweise bei den SRO-Mitgliedern des VQF gewisse Fragen betreffend Übergangsregelungen zu den neuen oder überarbeiteten GwG-Standardformularen des VQF bestehen, möchte der VQF mit diesem Newsletter diesbezüglich Klarheit schaffen.
1. Einleitend ist zu bemerken, dass wie schon in der Vergangenheit auch unter Geltung des neuen SRO-Reglements statt der GwG-Standardformulare des VQF weiterhin eigene Formulare verwendet werden können, sofern diese Formulare dem Mindestinhalt der Formulare des VQF entsprechen (s. Art. 39 Abs. 5 SRO-Reglement 2009).
2. Folgende bereits bisher bekannte GwG-Standardformulare wurden angepasst/überarbeitet: Identifizierungsformular (VQF Dok. Nr. 902.1), Kundenprofil (VQF Dok. Nr. 902.5), Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten (VQF Dok. Nr. 902.9) und weitere Entwicklung (VQF Dok. Nr. 902.7). Die bei den bisherigen Geschäftsbeziehungen (noch nicht beendete oder bereits beendete Geschäftsbeziehungen) unter Geltung der alten SRO-Reglemente eingeholten GwG-Standardformulare müssen nicht neu eingeholt werden. Jedoch müssen für die nach dem 8. Juli 2009 aufzunehmenden, neuen Geschäftsbeziehungen jeweils die neuen GwG-Standardformulare des VQF (bzw. gleichwertige eigene Formulare) verwendet werden.
3. Folgende GwG-Standardformulare wurden neu geschaffen:
a.) Risikoprofil (VQF Dok. Nr. 902.4): Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen SRO-Reglements (8. Juli 2009) bereits beendete Geschäftsbeziehungen muss kein Risikoprofil nacherstellt werden. Für vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen SRO-Reglements bereits aufgenommene aber bei Inkrafttreten des neuen Reglements noch nicht beendete Geschäftsbeziehungen muss gemäss Art. 75 Abs. 2 lit. b SRO-Reglement innert 6 Monaten (bis 8. Januar 2009) ein Risikoprofil (VQF Dok. Nr. 902.4 oder eigenes, gleichwertiges Formular) erstellt werden. Bei nach dem Inkrafttreten des neuen SRO-Reglements aufgenommenen Geschäftsbeziehungen muss bei Geschäftsaufnahme ein Risikoprofil (VQF Dok. Nr. 902.4 oder eigenes, gleichwertiges Formular) erstellt werden (Art. 75 Abs. 2 lit. a SRO-Reglement).
b.) Kundenprofil für Trusts (VQF Dok. Nr. 902.6) und Erklärung bei Personenenverbindungen und Vermögenseinheiten ohne wirtschaftliche Berechtigung bestimmter Personen (VQF Dok. Nr. 902.10): In Bezug auf diese beiden GwG-Standardformulare mussten bereits in der Vergangenheit unter alten SRO-Reglementen entsprechende (eigene) Formulare ausgefüllt bzw. Erklärungen eingeholt werden. Es bestanden dafür lediglich keine besonderen GwG-Standardformulare des VQF. Daher gilt diesbezüglich dasselbe wie unter Ziff. 2 ausgeführt.