Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
17. August 2022 Internationale Sanktion 2022
Aktualisierte Sanktionsmeldung
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat eine Änderung der Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) publiziert.
Am 16. August 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 8 der Verordnung geändert und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderungen treten am 17. August 2022 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen