Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar und neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar und neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus - Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar total revidiert und so an die Sanktionen der EU angeglichen. Es wurden u.a. die Finanzsanktionen verschärft und von bisher 270 auf 392 Angehörige des Regimes von Myanmar, welche im Anhang 2 der Verordnung aufgeführt sind, ausgeweitet. Im Weiteren ist der Erwerb neuer Beteiligungen an 39 staatlich kontrollierten Unternehmen in Myanmar, welche in einem neuen Anhang 3 aufgeführt sind, verboten. Ebenfalls ist verboten, diesen Unternehmen Kredite zu gewähren. Die Gewährung und Absicherung von Krediten im Zusammenhang mit dem Güter- und Dienstleistungshandel ist nicht betroffen. Diese Änderungen sind am 29. Juni 2006 in Kraft getreten. Im Weiteren hat der Bundesrat, ebenfalls in Anpassung an die Sanktionen der EU, Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen und eine entsprechende Verordnung mit u.a. Finanzsanktionen erlassen. Die Verordnung enthält im Anhang die Namen von 36 Angehörigen der weissrussischen Regierung und politischer Institutionen in Belarus, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gesperrt sind. Die Verordnung ist am 29. Juni 2006 in Kraft getreten. Kontrollstelle