Zug, 09. Juli 2009 - Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter - Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 23. April 2009 die Verhaltensregeln (Standesregeln) des VQF in seiner Funktion als schweizweit tätige "Branchenorganisation für Vermögensverwalter (BOVV VQF)" genehmigt. In den Verhaltensregeln (Standesregeln) der BOVV VQF wird geregelt, was ein Vermögensverwaltungsvertrag beinhalten muss und wie der Vermögensverwaltungsvertrag umgesetzt werden muss (Treue-, Informations-, Sorgfaltspflichten des Vermögensverwalters gegenüber dem Kunden, Regelung der Entschädigung des Vermögensverwalters). Neben der bereits bekannten Funktion des VQF als Selbstregulierungsorganisation nach GwG wird daher neu die Sicherstellung des Anlegerschutzes bezweckt. Zur Unterstellung unter die Verhaltensregeln (Standesregeln) bedarf es für bestehende VQF-Mitglieder einer besonderen Mutationserklärung betreffend Mitgliedschaftskategorie (Wechsel von der Mitgliedschaftskategorie mit ausschliesslicher GwG-Beaufsichtigung in die gemischte Kategorie mit GwG- und Standesregelnbeaufsichtigung). Nachfolgend finden Sie folgende Dokumente:
- Verhaltensregeln (Standesregeln) der BOVV VQF
- Beitrittserklärung (Mutationserklärung)
Nach Genehmigung durch die FINMA wird an dieser Stelle auch das allgemeine BOVV-Reglement veröffentlicht. Hinsichtlich der Frage, für welche Vermögensverwalter ein gesetzliches Erfordernis besteht, sich einer Branchenorganisation für die Vermögensverwaltung wie der BOVV VQF zu unterstellen, bestehen FINMA-intern derzeit noch Unklarheiten. Die FINMA wird den VQF über ihre definitive Auslegung der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und der FINMA-Rundschreiben informieren. Hernach wird der VQF in einem eigenen Rundschreiben an seine Mitglieder das vorerwähnte gesetzliche Erfordernis erklären. Der VQF wird den Mitgliedern in der Beilage zu diesem Rundschreiben nebst den vorerwähnten Dokumenten auch einen Kommentar (Anwendungs- und Auslegungshilfe) zu den Verhaltensregeln zukommen lassen.