Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FATF (Financial Action Task Force) die Liste der unter verstärkter Beobachtung stehenden Ländern aktualisiert hat. Die FATF-Liste der Hochrisikoländer bleibt unverändert.
Hochrisikoländer wie auch Länder unter verstärkter Beobachtung weisen erhebliche Mängel in ihrem Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf, weshalb gegenüber diesen Ländern erhöhte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind. Im Gegensatz zu den Hochrisikoländern arbeiten die Länder unter verstärkter Beobachtung aktiv mit der FATF zusammen, um die festgestellten strategischen Mängel zu beheben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Hochrisikoländer
- Länder unter verstärkter Beobachtung
Die Anwendung erhöhter Sorgfaltspflichten gegenüber diesen Ländern äussert sich darin, dass Geschäftsbeziehungen mit Personen, die in einem solchen Land ansässig sind, in jedem Fall als Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko (vgl. Art. 58 SRO-Reglement vom 16. November 2020) und Transaktionen aus einem oder in eines dieser Länder als Transaktionen mit erhöhtem Risiko (vgl. Art. 59 SRO-Reglement vom 16. November 2020) gelten. Solche Geschäftsbeziehungen und Transaktionen bedürfen zusätzlichen Abklärungen. Ferner sind diese Länder auch für die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen von kollektiven Anlageformen und Beteiligungsgesellschaften (vgl. Art. 42 SRO-Reglement vom 16. November 2020) relevant.
Liste der Hochrisikoländer und weiterer unter verstärkter Beobachtung stehender Länder (Änderungen kursiv markiert):
Hochrisikoländer
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Länder unter verstärkter Beobachtung
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- Albania
- Barbados
- Burkina Faso
- Cambodia
- Cayman Islands
- Haiti
- Jamaica
- Jordan
- Mali
- Malta
- Morocco
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- Myanmar
- Nicaragua
- Pakistan
- Panama
- Philippines
- Senegal
- South Sudan
- Syria
- Turkey
- Uganda
- Yemen
- Zimbabwe
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Ferner möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Botswana und Mauritius von der Liste der Länder unter verstärkter Beobachtung entfernt wurden.
An dieser Stelle möchten wir Sie zudem darauf aufmerksam machen, dass die Aktualisierung der FATF-Listen eine Anpassung der VQF Länderliste (VQF Dok Nr. 902.4.1) nach sich gezogen hat. Mitglieder des VQF finden die aktuelle Länderliste im Mitgliederbereich auf der Collaboration Plattform.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen