Änderung der Anhänge der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak und der Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat die Namen von zwei Unternehmen in den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Irak aufgenommen. Die Änderung ist am 19. Juni 2006 in Kraft getreten. Im Weiteren hat das EVD Anpassungen in den Einträgen des Anhangs zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d’Ivoire vorgenommen. Es wurden allerdings keine neuen Namen hinzugefügt. Die Änderung ist am 20. Juni 2006 in Kraft getreten. Kontrollstelle