Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreibens 2016/7 "Video-und Online-Identifizierung" aufgrund von technologischen Weiterentwicklungen angepasst hat und informieren Sie über die folgenden zwei für Sie allenfalls interessanten Neuerungen:
Ab dem 1. Juni 2021 können Finanzintermediäre im Rahmen der Online-Identifizierung als Alternative zur bisher erforderlichen Banküberweisung die für den Identifizierungsprozess relevanten Daten aus dem Chip der biometrischen Ausweispapiere auslesen. Ferner ist neu die Geolokalisierung als Methode zur Überprüfung der Wohnsitzadresse der Vertragspartei offiziell zugelassen.
Weiterführende Informationen sowie das revidierte Rundschreiben finden Sie hier:
Link zum Rundschreiben
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen