Sehr geehrte Mitglieder
Besten Dank an all jene Mitglieder, die uns die Selbstdeklaration für das Geschäftsjahr 2020 bereits eingereicht haben - diese brauchen nichts weiter zu tun!
Alle anderen Mitglieder, welche die Selbstdeklaration 2020 noch nicht eingereicht haben, möchten wir nochmals erinnern, dass für die fristgerechte Einreichung (31. Januar 2021) der Selbstdeklaration (VQF Dok. Nr. 903.1) noch zwei Wochen verbleiben. Ein allfälliges Fristerstreckungsgesuch reichen Sie bitte ebenfalls bis am 31. Januar 2021 schriftlich und begründet beim VQF ein.
Die Eingabemaske für die Selbstdeklaration finden Sie wie bereits in den letzten Jahren auf unserer Website www.vqf.ch, unter "Mitglieder" auf der Collaboration Platform. Mit der elektronischen Übermittlung der ausgefüllten Selbstdeklaration an den VQF ist der Vorgang abgeschlossen. Bitte senden Sie uns kein unterzeichnetes Exemplar mehr zu.
Für allfällige Mutationsmeldungen bitten wir Sie, nicht die Collaboration Platform zu benutzen, sondern uns diese entweder auf dem Postweg oder an info@vqf.ch zuzustellen.
Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen für Erklärungen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen