Mitteilung der Financial Action Task Force (FATF) vom 25. Februar 2009 betreffend Iran, Usbekistan, Turkmenistan, Pakistan, São Tomé und Príncipe - In ihrer Mitteilung vom 25. Februar 2009 informiert die FATF über immer noch bestehende Mängel in den Vorkehrungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung in Iran, Usbekistan, Turkmenistan, Pakistan, São Tomé und Príncipe. Diese Mitteilung unterstreicht insbesondere die diesbezüglichen Risiken, welche von Iran und Usbekistan ausgehen. Betreffend Iran empfiehlt die FATF den Staaten ausserdem, Massnahmen zum Schutz vor der Verwendung von Korrespondenzbankbeziehungen, welche zur Umgehung oder Verhinderung von Gegenmassnahmen und Risikoreduktionsmassnahmen missbraucht werden, zu treffen. Auch werden die Mitgliedstaaten angewiesen, die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu beachten, welche von den Gesuchen iranischer Banken zur Eröffnung von Zweigniederlassungen in den entsprechenden Mitgliederländern ausgehen. Die FINMA fordert die Finanzintermediäre auf, die Feststellungen der FATF zu den vorgenannten Ländern bei der Beurteilung der Risiken der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung nach dem Geldwäschereigesetz (SR 955.0) und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen zu berücksichtigen. Die FINMA fordert zudem die Banken auf, bei der Umsetzung von Art. 17 GwV- FINMA 1 (SR 955.022) auf ihre Korrespondenzbankbeziehungen mit ausländischen Finanzintermediären den Aufforderungen der FATF betreffend Iran Rechnung zu tragen. Die FINMA ersucht ausserdem die Selbstregulierungsorganisationen gemäss GwG, bei Aufnahmegesuchen von neuen Mitgliedern die Warnhinweise der FATF über die gestellten Gesuche von iranischen Banken zur Eröffnung von Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der Schweiz zu beachten. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der FATF unter http://www.fatf-gafi.org/dataoecd/18/28/42242615.pdf - Zudem machen wir Sie auf die durch Moneyval (regionale Organisation der FATF, welche einen grossen Teil der Mitglieder des Europarates vereint) erfolgten Kommunikationen betreffend Aserbeïdjan aufmerksam. Diese sind abrufbar unter http://www.fatf-gafi.org/dataoecd/41/41/42406214.pdf und http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/moneyval/About/MONEYVALstatement-AZ_en.pdf