Sehr geehrte Damen und Herren
Geschätzte Mitglieder
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in der vergangenen Woche die ersten Ombudsstellen gemäss FIDLEG durch das EFD anerkannt worden sind. Die Liste mit den zugelassenen Ombudsstellen ist seit letztem Freitag auf der Homepage des EFD abrufbar unter folgenden Link:
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html
Das FIDLEG sieht die Möglichkeit vor, dass sich Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern ein Ombudsverfahren in Anspruch nehmen können. In diesem Vermittlungsverfahren sollen idealerweise Rechtsstreitigkeiten einer gütlichen Einigung zuführen. Aus diesem Grund müssen sich alle Finanzdienstleister bzw. alle Finanzinstitute, die von FIDLEG und/oder FINIG betroffen sind, innerhalb von sechs Monaten einer Ombudsstelle anschliessen. Diese Frist läuft bis zum 23. Dezember 2020. Die Finanzdienstleister und Finanzinstitute sind in der Wahl der Ombudsstelle frei.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen