Sehr geehrte Damen und Herren
In den vergangenen Monaten wurden Sie durch den VQF darauf hingewiesen, dass die BOVV Mitgliedschaft ab 2020 nicht mehr weiter bestehen würde. Der Grund dafür lag in der Annahme, dass aufgrund der neu in Kraft tretenden Erlasse, das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und das Finanzinstitutsgesetz FINIG, die gesetzliche Grundlage im Kollektivanlagengesetz KAG wegfallen würde. Die Pflichten für Mitglieder unter dem BOVV Status würden durch die Vorgaben des FIDLEG ersetzt werden (allerdings, wie bisher angenommen, erst nach einer einjährigen Übergangsfrist).
Nun ist absehbar, dass diese Übergangsfristen für die Inkraftsetzung der einschlägigen Pflichten des FIDLEG auf zwei Jahre erweitert werden. Gemäss der vorgeschlagenen, überarbeiteten Verordnung zum FIDLEG (die FIDLEV) verhält sich demnach jeder Finanzintermediär gesetzeskonform, der während der Übergangsfrist die bisherigen Pflichten aus dem KAG weiter befolgt. Ob diese Bestimmung so definitiv umgesetzt wird, werden wir spätestens am 6. November 2019 erfahren; dann wird der Bundesrat die Verordnungen zum FIDLEG und FINIG definitiv verabschieden und veröffentlichen.
Dies bedeutet für unsere betroffenen Mitglieder folgendes: wir gehen aufgrund dieser veränderten Sachlage davon aus, dass der BOVV Status zumindest während der kommenden zwei Jahren weiterhin Bestand haben wird. Wer seine BOVV Mitgliedschaft nicht kündigt, wird diese über das Jahr 2019 behalten. Im Weiteren verweisen wir gerne auf die dazugehörigen Ausführungen in unseren neuesten Ausgabe des VQF Aktuell (https://www.vqf.ch/de/publikationen/vqf-aktuell).
Da diese Meldung für allfällige fristgerechte Kündigungen sehr spät erfolgt, sind wir aus Kulanzgründen bereit, bis Mitte November 2019 nachträgliche Gesuche um Kündigungen der BOVV-Mitgliedschaft per Ende 2019 zu berücksichtigen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen