Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie über die jüngsten Entwicklungen und anstehenden Entscheide zur Umsetzungen der Bestimmungen aus FIDLEG und FINIG.
Die Verordnungen befinden sich auf der Zielgeraden. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Erlasse definitiv verabschiedet und gleichentags veröffentlicht. Vorab hat das Staatssekretariat für International Finanzfragen SIF am 9. September 2019 über seine Empfehlungen zuhanden des Bundesrates informiert.
Auch wenn die Verordnungen erst am 6. November 2019 veröffentlicht werden sollen, sind namentlich folgende wesentlichen Punkte zu erwarten und folgende Anpassungen sehr realistisch:
- Die Gesetze, zusammen mit den Verordnungen, werden auf den 1.1.2020 in Kraft treten
- Die Verhaltenspflichten für Vermögensverwalter, welche bisher in den BOVV-Regeln (den Standesregeln für Vermögensverwalter) und neu im FIDLEG niedergeschrieben sind, ist in der dazugehörigen Verordnung FIDLEV neu eine 2-jährige Übergangsfrist vorgesehen. Während dieser Frist verhalten sich diejenigen Finanzintermediäre korrekt, welche die bisherigen Pflichten aus dem KAG bzw. dem BEHG einhalten
- Die Schwellenwerte, bei deren Überschreiten ein unabhängiges Kontrollorgan notwendig sein wird, sollen angehoben werden
- Die Schwellenwerte, ab denen eine Trennung bzw. Unabhängigkeit zwischen Risikomanagement und interner Kontrolle verlangt wird, sollen angehoben werden
- Die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung bei qualifizierten Geschäftsführern sind detaillierter festgehalten
Der VQF wird im Rahmen der in Kürze erscheinenden Ausgabe des VQF Aktuell auf einige ausgewählte Punkte der anstehenden Pflichten hinweisen und diese genauer ausführen.
Gerne machen wir Sie zudem auf den VQF-Herbstanlass vom 6. November 2019 sowie auf den VQF-Academy Informations-Anlass vom 27. November 2019 aufmerksam. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird der VQF sowohl über die Anwendung und Umsetzung der neuen Pflichten für Finanzintermediäre als auch über die konkret geplante Aufsichtsorganisation der VQF Gruppe informieren. Genauere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen werden Ihnen via VQF-Newsletter zeitnah mitgeteilt.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen