Anpassung des Verordnungsanhangs über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo -
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 23. März 2009 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo angepasst. Die Namen von 4 natürlichen Personen wurden aufgenommen. Die Anpassung tritt am 26. März 2009 in Kraft. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.