Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
05. April 2019 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206)
Mit Beschluss vom 4. April 2019 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 5. April 2019 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen