Sehr geehrte Damen und Herren
 
 Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat: 
30. Januar 2019 Internationale Sanktion 
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206) 
Mit Beschluss vom 29. Januar 2019 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 30. Januar 2019 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar. 
 Freundliche Grüsse 
 
 VQF - Verein zur Qualitätssicherung
 von Finanzdienstleistungen
