Sehr geehrte Damen und Herren
Zwei Jahre nach der Einführung des Rundschreibens "Video- und Online-Identifizierung" überprüfte die FINMA dieses Rundschreiben. Die entsprechende Pressemitteilung der FINMA finden Sie hier.
Der VQF möchte, dass seine Mitglieder ebenfalls von den von der FINMA erlassenen Erleichterungen bei der Video- und Online-Identifizierung profitieren können und dies, ohne eine Ausnahmebewilligung der Aufsichtskommission nach Art. 19 Abs. 2 SRO-Reglement einholen zu müssen. Gemäss VQF-Rundschreiben 2016/1 ist das FINMA-Rundschreiben zur Video- und Online-Identifizierung für VQF-Mitglieder weiterhin direkt anwendbar.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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