Änderung des Anhangs der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat in Umsetzung von UNO-Beschlüssen den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) angepasst. Diverse bestehende Einträge wurden mit zusätzlichen Informationen ergänzt. Die Änderung ist am 27. Januar 2009 in Kraft getreten. Der Anhang ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.