Sehr geehrte Damen und Herren
Die politische Diskussion um FIDLEG und FINIG ist entschieden. Das Parlament hat am 15. Juni 2018 in der Schlussabstimmung die Gesetzesvorlagen zu FIDLEG und FINIG angenommen. Die Texte finden Sie im Attachment. Aller Voraussicht nach bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020.
Mit diesem Gesetz wird der Berufsstand der Vermögensverwalter, aber auch die Tätigkeit der Trustees, unter ein neues Regime gestellt: Neu müssen sich diese Berufsgattungen von der FINMA bewilligen lassen; die FINMA wird selbst auch Sanktionskompetenz erhalten. Die laufende Überwachung wird von – ebenfalls von der FINMA zu bewilligenden Aufsichtsorganisationen – wahrgenommen. Da sich abzeichnet, dass es mehrere Aufsichtsorganisationen geben wird, findet die laufende Aufsicht in einem kompetitiven Umfeld statt, wovon Vermögensverwalter und Trustees in Form einer stringenten und kostenoptimierten Aufsicht profitieren. Der VQF wird mit seiner Tochtergesellschaft FINcontrol Suisse AG um Bewilligung der FINMA als Aufsichtsorganisation ersuchen. Der VQF wird sich auch einsetzen, dass VQF-Mitglieder von einem möglichst reibungslosen Wechsel vom SRO-Regime hin zur FINMA-Bewilligung profitieren. Die Website www.fincontrol.ch stellt bereits heute die wesentlichsten Informationen zum Thema FIDLEG und FINIG bereit. Klar ist nun auch, dass alle Vermögensverwalter, welche die Gewerbsmässigkeitsvorschriften nach FINIG erfüllen, grundsätzlich immer unter das neue Regime fallen. Der VQF sieht diese Regelung als Chance für den Parabankensektor, zumal die neuen Regeln nun KMU-verträglich sind. Der VQF wird sich weiterhin stark dafür einsetzen, dass die konkrete Umsetzung dieses Bestreben nicht wieder zunichtemacht.
Neu werden auch Anlageberater durch die FIDLEG-Regeln spezialgesetzliche Vorschriften zu befolgen haben, auch wenn diese Tätigkeit weiterhin keine FINMA-Bewilligung voraussetzt. Um die neuen Ausbildungsanforderungen zu erfüllen, welche ebenfalls für Vermögensverwalter und Trustees gelten, setzt sich die VQF Academy bereits heute mit verschiedenen Partnern für eine effiziente und praxisnahe Ausbildung ein. Das Schulungsangebot wird im Hinblick auf FIDLEG und FINIG in Zukunft entsprechend ausgebaut.
Die Details zu FIDLEG und FINIG müssen jedoch noch in Verordnungen praxisnah geregelt werden. Diese Verordnungen werden als Entwürfe per Ende Oktober 2018 erwartet. Der VQF wird im Nachgang zu deren Publikation die konkreten Anforderungen an uVV und Trustees in entsprechenden Ausbildungen und via Newsletter an seine Mitglieder kommunizieren. Auch wenn der Gesetzestext nun feststeht, sind viele entscheidende Vorschriften noch zu offen formuliert, so dass erst die Verordnungstexte Klarheit bringen werden. Auch die FINMA wird durch die Präzsierung ihrer Erwartungen an die Aufsichtsorganisationen sowie an die uVV und Trustees ebenfalls weitere Klärungen vornehmen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen