Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
24. April 2018 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 23. April 2018 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden die Einträge zu 28 natürlichen Personen angepasst. Die Änderung tritt am 24. April 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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