Sehr geehrte Damen und Herren
Im heutigen MWST-Setup berechnet der VQF auf den SRO-Mitgliederbeiträgen und Ausbildungsleistungen keine Mehrwertsteuer. Als Folge davon kann der Verein nicht alle Vorsteuern zurückfordern. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, hat der Vorstand des VQF an seiner Sitzung vom 23. März 2018 beschlossen, inskünftig alle Leistungen mehrwertsteuerpflichtig abzurechnen, d. h. auf den von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen zu optieren.
Für die anstehenden Ostertage wünschen wir Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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