Änderung des Anhangs der Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat die Namen von drei natürilichen Personen in den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Côte d'Ivoire aufgenommen. Die Änderung ist am 7. März 2006 in Kraft getreten. KST