Sehr geehrte Damen und Herren
In den Staaten des EWR (EU plus Liechtenstein, Norwegen und Island) tritt per 3. Januar 2018 die MiFID II sowie die MiFIR in Kraft. Letztere sieht eine umfassende Meldepflicht von Transaktionen in Finanzinstrumenten vor. Wichtiger Teil dieser Meldungen ist der Legal Entity Identifier (LEI) – Code. Der LEI-Code gem. ISO 17442 ist die Kennung für juristische Personen und besteht aus 20 alphanumerischen Zeichen. Im EWR werden diese Transaktionen zunächst an die nationale Aufsichtsbehörde und von da an die ESMA nach Brüssel gesendet. Ziel dieser Meldepflicht ist das Feststellen von Insiderdelikten und Marktmissbrauch.
Im EWR haben Wertpapierfirmen und Banken sowie Betreiber von Handelsplätzen sowie Vermögensverwaltungsgesellschaften die Meldepflicht zu erfüllen. Dabei brauchen nicht nur diese selbst, sondern auch ihre Kunden (juristische Personen) vor Ausübung der Transaktion einen aktiven LEI-Code. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Institut die meldepflichtigen Geschäfte nicht ausführen kann.
In der Schweiz wird eine ähnliche Meldepflicht für Effektenhändler gemäss Börsengesetz sowie für Handelsplätze und deren Teilnehmer nach FinfraG gelten. Vermögensverwalter unterstehen keiner entsprechenden Meldepflicht. Dennoch kann es sein, dass ab dem 3. Januar 2018 auch Schweizer Banken für Transaktionen in Finanzinstrumenten (auch im Rahmen einer Vermögensverwaltung) einen LEI-Code verlangen und ohne diesen keine Transkationen mehr ausführen werden. Ob dem so ist, hängt unter anderem davon ab, über welche Handelsplätze die Schweizer Bank die Transaktionen ausführt. Wir gehen davon aus, dass Sie von Ihren Schweizer Depotbanken bereits wegen des LEI-Codes angegangen worden sind, sollten diese für Transaktionen ab dem 3. Januar 2018 einen solchen verlangen. Sofern Sie diesbezüglich noch nicht von Ihrer Depotbank angegangen wurden, steht es Ihnen frei, sich diesbezüglich mit Ihren Schweizer Depotbanken in Kontakt zu setzen. Wir gehen davon aus, dass mittelfristig alle Schweizer Banken einen LEI-Code verlangen werden.
Die Ausgabe des LEI-Codes erfolgt durch hierzu ermächtigte Ausgabestellen:
Die für den Erhalt der LEI notwendige UID findet sich im Handelsregistereintrag auf www.zefix.ch
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen