Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat beschlossen, per 1. August 2017 über die Bankenverordnung weitere Erleichterungen einzuführen, welche insbesondere im Fintech-Sektor regulatorische Hürden abbauen. Die Änderungen betreffen die erlaubte Haltefrist von Geldern zur Abwicklung von Geschäften durch Nichtbanken sowie die Gewerbsmässigkeit bei der Entgegennahme von Publikumseinlagen zur Schaffung eines FINMA-bewilligungsfreien Innovationsraumes. Unternehmen, diesen neu zugestandenen Freiraum nutzen wollen, werden zumeist jedoch weiterhin Finanzintermediäre im Sinne des GwG bleiben und damit einen SRO-Anschluss benötigen. Die Mitteilung des Bundesrates und den neuen Verordnungstext finden Sie hier.
Der VQF begrüsst diese Änderungen generell als zeitgemäss und befürwortet, dass der Bundesrat durch diesen raschen Entscheid ein Zeichen zugunsten des Fintech-Standortes Schweiz setzt. Mit dem Entscheid des Bundesrats spielt dieser für die noch umfassendere Änderung des Bankengesetzes den Ball dem Parlament zu. Der VQF hofft, dass das Parlament nun die relevanten Gesetzesbestimmungen mit entsprechendem Weitblick an die veränderten Schutzbedürfnisse und Marktbegebenheiten anpassen wird und dabei auf eine stringente Lösung setzt. Dazu hat sich der VQF in der Vernehmlassung ausführlich eingebracht. Der erste Schritt ist gemacht - mit einem mutigen, durchdachten Vorgehen hat die Schweiz nun die Chance, den wichtigen «Finanzmarktstandort Schweiz» weiter zu profilieren.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen