Sehr geehrte Damen und Herren
Die Kommission des Nationalrats, welche die beiden Gesetzesvorlagen FIDLEG und FINIG vorberät (WAK-N), hat am 21. Juni 2017 mitgeteilt, dass die Vorberatungen zu FIDLEG ganz, und jene zu FINIG weitestgehend abgeschlossen sind. Die WAK-N folgt dabei vorwiegend dem Ständerat. Die Version des Ständerates unterscheidet sich dabei in wichtigen Punkten zugunsten der Vermögensverwalter von der Vorlage des Bundesrates und ermöglicht einen massvollen Step-Up gegenüber der aktuellen Aufsicht.
Die Gesamtabstimmung zu beiden Gesetzesvorlagen wird die WAK-N an ihrer Sitzung vom 14./15. August 2017 vornehmen. Die anschliessend publizierten Beschlusstexte werden richtungsweisend sein für die Behandlung durch den Nationalrat.
Weiterhin ist wahrscheinlich, dass die beiden Gesetzesvorlagen per 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Die Mitteilung finden Sie unter diesem Link.
Der VQF hat diese Vorschläge gemeinsam mit der Finanzbranche erarbeitet und die Interessen des Parabankensektors in wesentlichen Punkten wahren können. Insbesondere wichtig sind die nun KMU-verträgliche Anforderungen an uVV im Vermögensverwaltungsgeschäft und ein Aufsichtsregime mit FINMA-Bewilligung und an Aufsichtsorganisationen delegierter laufender Aufsicht in einem Wettbewerbsmarkt.
Wie bereits im Gesetzgebungsprozess wird der VQF auch im Verordnungssetzungsprozess involviert sein und sich so weiter für einen verträglichen Regulierungsrahmen einsetzen können. Der VQF wird zudem über seine Tochtergesellschaft FINcontrol Suisse AG bei der FINMA eine Bewilligung als Aufsichtsorganisation beantragen, und so weiterhin Ihr Partner für die regulatorischen Anforderungen sein.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen