Sehr geehrte Damen und Herren
Geschätzte Mitglieder
Die MROS hat uns daran erinnert, dass sie nicht nur via goAML Verdachtsmeldungen entgegennimmt, sondern auf diesem Weg auch mit den dem GwG unterstellten Finanzintermediären kommuniziert. Dies einerseits im Zusammenhang mit Anfragen gemäss Art. 11a GwG aber auch im Rahmen ihres Präventivauftrags, welcher die Sensibilisierung der Finanzintermediäre für die Problematik der Geldwäscherei, deren Vortaten, der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung umfasst (u. a. mittels Newsletter und Guidelines wie dem FIAHT-Guide).
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Gesetzgebung zum Transparenzregister (TJPG) ein Absatz 7 zu Artikel 23 GwG geschaffen, welcher vorgibt, dass die Kommunikation mit der MROS zwingend über das Informationssystem der MROS stattfindet. Diese Bestimmung wird voraussichtlich Anfangs der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft gesetzt.
Vor diesem Hintergrund legen wir Ihnen nahe, (sofern noch nicht erfolgt) sich zeitnah via goAML zu registrieren, um den erwähnten Kommunikationskanal mit der MROS sicherzustellen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
