Sehr geehrte Mitglieder
Besten Dank an all jene Mitglieder, die uns die Selbstdeklaration für das Geschäftsjahr 2025 bereits eingereicht haben - diese brauchen nichts weiter zu tun!
Alle anderen Mitglieder, welche die Selbstdeklaration 2025 noch nicht eingereicht haben, möchten wir nochmals erinnern, dass für die fristgerechte Einreichung (31. Januar 2026) der Selbstdeklaration (VQF Dok. Nr. 903.1) noch zwei Wochen verbleiben. Ein allfälliges Gesuch um Fristerstreckung mit Begründung ist ebenfalls bis spätestens 31. Januar 2026 an selbstdeklaration@vqf.ch zu senden.
Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Einreichung der Selbstdeklaration eine Mahngebühr von neu CHF 500.- zzgl. MwSt. pro Mahnung erhoben wird.
Die Eingabemaske für die Selbstdeklaration finden Sie wie gewohnt auf unserer Website www.vqf.ch, unter „Mitglieder“ in der Collaboration Plattform. Füllen Sie bitte die Selbstdeklaration vollständig und wahrheitsgetreu aus. Sobald Sie diese elektronisch übermittelt haben, ist der Vorgang abgeschlossen – eine unterzeichnete Version ist nicht erforderlich. Begonnene, aber nicht übermittelte Eingaben können nicht als abgeschlossen anerkannt werden. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung sowie eine Kopie Ihrer eingereichten Selbstdeklaration.
Mutationsmeldungen senden Sie uns bitte separat entweder per Post oder an mutationen@vqf.ch.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und danken Ihnen im Voraus herzlich für die fristgerechte Einreichung Ihrer Selbstdeklaration.
Freundliche Grüsse
VQF – Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
