Sehr geehrte Mitglieder
Jahresendzeit ist immer auch Selbstdeklarationszeit, weshalb ab sofort die diesjährige Eingabemaske dazu in der Collaboration Platform aufgeschaltet ist. Die vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration (VQF Dok. Nr. 903.1) muss bis spätestens am 31. Januar 2025 eingereicht werden, unabhängig davon, ob Sie berufsmässig (BFI-Status) oder nichtberufsmässig (NBFI-Status) tätig sind oder wenn Sie inzwischen über gar keine GwG-Files mehr verfügen. Ein allfälliges Gesuch um Fristerstreckung richten Sie bitte ebenfalls bis am 31. Januar 2025 an den VQF.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht zeitgerechter Einreichung der Selbstdeklaration eine Mahngebühr von CHF 150 exkl. MwSt. verrechnet wird.
Die Eingabemaske für die Selbstdeklaration finden Sie wie gewohnt auf unserer Website www.vqf.ch, unter "Mitglieder" auf der Collaboration Platform. Die Selbstdeklaration ist entsprechend auszufüllen und wird anschliessend elektronisch an den VQF übermittelt. Damit ist der Vorgang abgeschlossen. Sie brauchen kein unterzeichnetes Exemplar mehr an den VQF zu senden.
Für allfällige Mutationsmeldungen bitten wir Sie, nicht die Collaboration Platform zu benutzen, sondern uns diese entweder auf dem Postweg oder an mutationen@vqf.ch zuzustellen.
Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen für Erklärungen selbstverständlich gerne zur Verfügung und danken Ihnen im Voraus bestens für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen