Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der VQF sein Gebührenreglement überarbeitet hat. Dieses wurde durch den Vorstand am 5. November 2024 genehmigt, tritt per 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt das Gebührenreglement vom 30. Januar 2023.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Einführung einer Mindestgebühr, um eine nachhaltige Kostendeckung sicherzustellen
- Ausbildungen: Einheitliche Tarife unabhängig von der Durchführung als vor Ort Ausbildung oder Webinar
- Anpassung diverser Stundenansätze für Fachberatung und Administrationsaufwände
- Abrechnung von Zusatzaufwand bei umfangreichen oder nicht standardisierten Anfragen
- Mutationen und Prüfungen: Erhöhung der Administrations- und Bearbeitungsgebühren
- Selbstdeklaration: Einführung einer Gebühr bei Nichteinreichung innerhalb der vorgegebenen Frist
Das aktualisierte Gebührenreglement finden Sie als PDF-Anhang zu diesem Newsletter.
Ab dem 6. Januar 2025 wird das Reglement zusätzlich in unserem Downloadbereich online abrufbar sein. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit darauf zugreifen können.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen