Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die FINMA im Bereich „Internationale Sanktion" folgenden Newsletter veröffentlicht hat:
14. November 2024 Internationale Sanktion
Aktualisierte Sanktionsmeldung: Myanmar
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat eine Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 17. Oktober 2018 über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5) publiziert.
Am 11. November 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassungen auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderung tritt am 12. November 2024 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen