Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder
Die FINMA hat am 2. Februar 2024 in der Aufsichtsmitteilung 01/2024 über den neuen Ansatz bei den Schwellenwerten für die gewerbsmässige Tätigkeit von Trustees informiert. Ab sofort gilt, dass Trustees ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben und dementsprechend einer Bewilligung bedürfen, wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet.
Angesichts der Tatsache, dass das Vermögen des Trusts ein getrenntes Sondervermögen darstellt und nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees ist, obwohl Letzterer gegenüber Dritten formell als Eigentümer des Trustvermögens erscheint, ist die FINMA der Auffassung, dass Trustees nicht nur dann über eine Bewilligung verfügen müssen, wenn sie aus ihrer Tätigkeit pro Kalenderjahr einen Bruttoertrag von mehr als 50 000 Franken erzielen oder pro Kalenderjahr mit mehr als 20 Vertragsparteien Geschäftsbeziehungen aufnehmen, die sich nicht auf eine einmalige Tätigkeit beschränken, oder pro Kalenderjahr mindestens 20 solche Beziehungen unterhalten, sondern auch wenn sie unbefristete Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte haben, die zu einem beliebigen Zeitpunkt 5 Millionen Franken überschreiten.
Somit wendet die FINMA ab sofort den Schwellenwert von Art. 19 Abs. 1 Bst. c FINIV auch auf Trustees an. Trustees, welche diesen Schwellenwert überschreiten, müssen ein Bewilligungsgesuch bei einer AO und bei der FINMA stellen, sofern sie das nicht bereits bis Ende 2022 getan haben.
Weiterführende Informationen und die Fristen finden Sie unter:
Wir ersuchen sämtliche Trustees, die über eine VQF-Mitgliedschaft verfügen und noch kein Bewilligungsgesuch bei der FINMA gestellt haben, zu überprüfen, ob sie gemäss der neueren Auslegung der FINMA in Bezug auf die Anwendung des Schwellenwerts von Art. 19 Abs. 1 Bst. c FINIV nun einer Bewilligung der FINMA bedürfen.
Sämtliche Trustees, welche eine Verfügungsmacht über Trust-Vermögenswerte von über CHF 5 Millionen haben, werden ersucht, dies dem VQF via E-Mail an info@vqf.ch oder via Post bis spätestens am Montag 26. Februar 2024 mitzuteilen. Gleichzeitig ist dem VQF mitzuteilen, ob der Trustee ein Bewilligungsgesuch bei der FINMA gestellt hat oder nicht.
Besten Dank und freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
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