Sehr geehrte Damen und Herren
Geschätzte Mitglieder
Mit Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG per 1. Januar 2020 ist neu auch die Kategorie der Kundenberater geschaffen worden. Gemäss FIDLEG müssen sich Kundenberater von Schweizer Finanzdienstleistern, welche selber nicht eine Bewilligung der FINMA benötigen, sowie Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern neu in einem Beraterregister eintragen lassen. Für die Eintragung wird den Kundenberatern eine Frist bis im Dezember 2020 gewährt.
Sofern Ihre Tätigkeit also keine Unterstellungs- bzw. Lizenzpflicht der FINMA auslöst, aber unter die Definition der Finanzdienstleistungen gemäss FIDLEG fällt, empfehlen wir, die allfällige Pflicht zur Eintragung im Beraterregister zu prüfen. Das FIDLEG definiert in Art. 3 lit. c folgende Tätigkeiten als Finanzdienstleistungen:
• der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten,
• die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben,
• die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung),
• die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung),
• die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.
Bislang hat die FINMA ein Beraterregister bewilligt, nämlich dasjenige der Berner Börse BX Swiss. Sie finden die Informationen zu diesem Beraterregister unter www.regservices.ch. Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Beraterregister BX Swiss den Mitgliedern des VQF auf die initiale Eintragung eine Reduktion von CHF 50.- gewährt.
Bei der Registrierung auf regservices.ch ist im Kreditkartenmodul das Passwort «VQF2020» einzugeben, was zu einer automatischen Rabattgewährung führt. Mitglieder des VQF, die
sich bereits haben registrieren lassen bzw. die ihr Gesuch bereits eingereicht haben, können diesen Rabatt auf Antrag bis Ende August 2020 via office@regservices.ch unter Angabe ihrer Bankdetails zurückerstatten lassen.
Freundliche Grüsse
VQF - Verein zur Qualitätssicherung
von Finanzdienstleistungen
