Dear Sir or Madam,
Please find here below newsletter regarding "International Sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
07. Juni 2017 Internationale Sanktion
Änderung von Anhang 1 und 6 der Verordnung vom 18. Mai 2016 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6)
Mit Beschluss vom 5. Juni 2017 hat der UNO-Sicherheitsrat die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 6. Juni 2017 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
We hope that this newsletter is of service to you.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association