Dear Sir or Madam,
Please find here below newsletter regarding "International Sanction" that have been published during our Christmas break. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
29. Dezember 2016 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206)
Mit Beschluss vom 28. Dezember 2016 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 29. Dezember 2016 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECOabrufbar.
27. Dezember 2016 Finanzsanktion
Änderung des Anhangs 2 der Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203)
Mit Beschluss vom 23. Dezember 2016 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 27. Dezember 2016 angepasst.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECOabrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
We hope that this newsletter is of service to you.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association