Dear Sir or Madam,
Um der rasanten Entwicklung im Bereich FINTECH Rechnung zu tragen, setzt die FINMA per 18. März 2016 das FINMA-Rundschreiben 2016/7 zur Video- und Online-Identifizierung in Kraft. Damit stehen künftig neue Möglichkeiten zur Identifizierung von Vertragsparteien zur Verfügung, welche keinen persönlichen Kontakt mehr mit einem Finanzintermediär oder bei Korrespondenzeröffnungen zusätzlich mit dem Notar erfordern. Dieses FINMA-Rundschreiben finden Sie unter diesem Link.
Der VQF begrüsst die Stossrichtung, obwohl wir noch einfachere Möglichkeiten zur Video- und Onlineidentifikation gefordert haben. Dennoch wird der VQF zeitnah prüfen, in welcher Form diese nun gewährten Erleichterungen in das SRO-Reglement des VQF aufgenommen werden können.
Zusätzlich hat die FINMA konkrete Vorschläge gemacht, wie im Fintech-Bereich zukünftig Innovationsförderung und das berechtigte Interesse an Regulierung und Kundenschutz aligniert werden kann. Dabei sieht die FINMA eine Untergrenze vor, unter welcher keine FINMA-Bewilligung notwendig ist und eine GwG-Beaufsichtigung ausreicht. Dies soll insbesondere Start-Ups ermöglichen, ein Geschäftsmodell ohne hohe Regulierungskosten zu testen. Sofern diese Grenze überschritten wird, schlägt die FINMA eine neue Bewilligung vor, welche den oftmals drohenden Konflikt mit dem Bankengesetz zugunsten der Fintech-Unternehmen entschärfen soll. Die entsprechende Pressemitteilung der FINMA finden Sie unter diesem Link.
Der VQF ist auch im Bereich Fintech in engem Kontakt mit der FINMA und dem EFD, und setzt sich dafür ein, dass Fintech-Innovationen in einer Art reguliert werden, welche sowohl die Kunden und den Ruf des Finanzplatzes Schweiz angemessen schützt, aber dennoch neue Geschäftsmodelle gedeihen können. Durch eine ausgewogene Regulierung profitieren Anbieter, Kunden und der Finanzplatz Schweiz gleichermassen. Die Vorschläge der FINMA sind begrüssenswert und gehen klar in die richtige Richtung. Der VQF fordert aber noch weitergehende Erleichterungen, unter anderem auch im Bereich GwG-Unterstellung.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association