Dear Sir or Madam,
Please find here below the newsletter regarding "International Sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
22. Dezember 2015 Internationale Sanktion
Änderung des Anhangs der Verordnung vom 14. März 2014 über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik (SR 946.231.123.6)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 21. Dezember 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik geändert. Zwei neue Einträge wurden hinzugefügt. Die Änderung tritt am 22. Dezember 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.
We hope that this newsletter is of service to you.
Kind regards,
VQF
Financial Services Standards Association