Dear Sir or Madam,
Please find here below the newsletter regarding "International Sanction" that has been published by FINMA in German. Unfortunately, FINMA publishes its newsletter only in the official languages German, French and Italian. Please click on the respective language to get to the French or the Italian version of the International Sanctions section of FINMA's website.
13. August 2015 Internationale Sanktionen
Aufhebung bisher suspendierter Sanktionen sowie Änderung der Anhänge 6 und 7 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)
Der Bundesrat hat am 12. August 2015 beschlossen, diejenigen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran aufzuheben, die seit Januar 2014 suspendiert waren, und eine neue Ausnahmebestimmung erlassen. Gleichzeitig hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung werden die Einträge zu zwei Unternehmen angepasst und eine natürliche Person sowie sieben Unternehmen von der Liste gestrichen. Die Änderungen treten am 13. August 2015 in Kraft.
Die Änderungen sind auf der Interseite des SECO abrufbar
13. August 2015 Internationale Sanktionen
Neue Verordnung vom 12. August 2015 über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan (SR 946.231.169.9)
Der Bundesrat hat am 12. August 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik von Südsudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung sieht in Art. 2 und 6 die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen sowie das Verbot der Überweisung und der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie eine Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte vor. Die 6 betroffenen Personen werden im Anhang aufgeführt. Die Verordnung tritt am 12. August um 18 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte unverzüglich zu blockieren.
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