Strukturreform BVG – Zulassung von unabhängigen Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge
Seit dem 1. Januar 2014 ist für die Verwaltung von Vermögen der beruflichen Vorsorge eine Bewilligung notwendig. Im letzten Jahr hat die zuständige Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) vorerst provisorische Befähigungserklärungen erteilt (vgl. VQF-Aktuell Juli 2013/26). Am 28. Januar 2014 hat nun die OAK BV Weisungen über die Zulassung von unabhängigen Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Diese sind am 20. Februar 2014 in Kraft getreten und führen die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulassung näher aus.
Vermögensverwalter, welche bereits über eine provisorische Zulassungen verfügen, haben bis spätestens am 31. Juli 2014 ein Gesuch um definitive Zulassung bei der OAK BV einzureichen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt kein Gesuch gestellt hat, dessen provisorische Zulassung erlischt.
Weitere Informationen sowie das Gesuchsformular samt Anhängen finden Sie auf der Homepage der OAK BV: